Elektrozaun für Facebook – nur in Deutschland?
In Deutschland ist im Bereich der Privatsphäre ein kleiner Sieg zu Gunsten der Verbraucher zu verzeichnen: Facebook darf nicht mehr selbsttätig an Kontakte aus den E-Mail- und Handy-Adressbüchern der Nutzer Einladungen für Facebook-Mitgliedschaften verschicken.
Zunächst klingt dies gut, da sich seit langer Zeit viele Internetnutzer weit mehr als nur ein bisschen darüber wundern, Einladungen von Facebook zu erhalten. Und dies, obwohl sie noch nicht einmal jemanden kennen, der das Portal nutzt!
Allerdings gibt es momentan noch ein entscheidendes, großes Fragezeichen: Werden diese und viele weitere geplante Privatsphäre-Regelungen für Facebook sowie möglicherweise weitere soziale Netwerke und Online-Communities überhaupt über Deutschlands Grenzen hinweg gelten? Denn wie wir alle wissen, ist eines der Hauptkennzeichen von Facebook die globale Aktivität. Für Menschen mit internationalen Kontakten wäre diese Rechtsentscheidung komplett nutzlos.
Hier drängt sich wie so häufig die Frage auf, wie sinnvoll nationale, rechtliche Entscheidungen bei internetbezogenen Themen sind.


